Halteverbotszonen

Einrichten von Halteverbotszonen

Sie benötigen einen sicheren Parkplatz für Ihren Umzugswagen direkt vor Ihrer alten und neuen Wohnung? Machen Sie es wie die Profis und bestellen Sie rechtssicher, bequem und günstig hier bei uns Ihre Halteverbotszone.

Lange Wege vermeiden - das spart Zeit und Kraft!

Rechtliches und Wissenswertes

Einen Parkplatz mit Stühlen, Kisten und Absperrbänder abzusperren, ist ohne behördliche Genehmigung VERBOTEN. Das ein parkplatzsuchender Nachbar dies ignorieren und abreißen kann, ist die eine Sache - Sie haben rein rechtlich keinen Anspruch auf dieses Halteverbot. Viel wichtiger ist aber, dass Sie durch das selbstaufgebaute Halteverbot einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vornehmen. Dafür können Sie rechtlich belangt werden. Kommt jemand durch Ihre Absperrung zu Schaden, müssen Sie dafür haften und das kann, ohne Versicherungsschutz, wegen Fahrlässigkeit, richtig teuer werden. Für Ihren Umzug muss ein amtliches Halteverbot her.

Unseren Service rechtssicher Nutzen

  • wir kümmern uns rechtzeitig um alle Anträge und Genehmigungen bei der Stadt
  • kennen und beachten alle Fristen die notwendig sind
  • erledigen das fristgerechte Aufstellen der Verbotsschilder mit Transport, Auf- und Abbau

So können Sie sich voll und ganz auf Ihren Umzug konzentrieren und Ihre Nachbarn sich rechtzeitig darauf einstellen.

Bestellung einer amtlichen Halteverbotszone

Folgende Daten benötigen wir von Ihnen:

  • Dauer der Sperrung (z.B. 07.00 - 18.00 Uhr am Umzugstag 23.07.)
  • Länge der Halteverbotszone in Metern (z.B. Länge des Umzugsauto + etwa 3-5 Meter)
  • Straße mit Hausnummer
  • Aufstellungsort z.B. Fahrbahn, Parkstreifen oder Gehweg

Eine Halteverbotszone muss mindestens 14 Tage vor dem Umzugstermin bei uns bestellt werden!

Fremde Fahrzeuge in meiner Halteverbotszone

Alle Schilder wurden fristgerecht aufgestellt und ein KFZ steht am Umzugstag (noch immer) in dieser Zone? So dürfen Sie dieses jetzt abschleppen lassen. Auch wenn der Fahrzeughalter im Urlaub ist und so die rechtzeitig aufgestellte Halteverbotszone gar nicht hätte sehen können, ist dieser seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen. Er hätte jemanden mit der Absicherung während seiner Abwesenheit beauftragen müssen.

Um sich Ärger mit Ihren alten oder neuen Nachbarn zu ersparen, können Sie allerdings vorab die Polizei darum bitten, den Halter des Fahrzeuges ausfindig zu machen, um diesen die Chance zu geben, das Fahrzeug aus der Halteverbotszone zu entfernen.

Besuchen Sie auch

Kontakt

Hauptstraße 47, 61389 Schmitten
Büro Schmitten: 06082 4631121
Büro Oberursel: 06171 8898307
Info@dieumzugshelden.de
©2024 Die Umzugshelden GmbH. Alle Rechte vorbehalten. designed by Icare Media.